Zuhause auf Zeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Beherbergung nicht ohne sachliche und rechtliche Regelung. Erst eine von Ihnen als Gast vorgenommene Annahme (verbindliche, kostenpflichtige Buchung) unseres Angebotes und die von uns darauf folgende Übergabe der Räumlichkeiten begründet den Beherbergungsvertrag.


§ 1 Geltungsbereich

1. Diese AGB sind grundsätzlich Bestandteil jedes Beherbergungsvertrags welchen der Gast mit der "Villa Hohenböken“ abschließt.

2. Verträge können mündlich, telefonisch, per Email oder schriftlich angeboten werden. Verträge kommen zwischen den Vertragspartnern erst dann verbindlich zu Stande, wenn dies von der Pension bestätigt wurde und die auf der Bestätigung evtl. ausgewiesene Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist bezahlt wurde. Vertragspartner und somit Gesamtschuldner ist IMMER die buchende Person bzw. Firma. Der Verweis, dass für Dritte gebucht wurde ist STETS ungültig. Die buchende Person/ Firma schuldet stets den Betrag für den gesamten Buchungszeitraum, auch wenn die Rechnungen gesplittet werden.

3. Am Anreisetag steht Ihnen Ihr reserviertes Zimmer bzw. die Ferienwohnung in der Regel ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Späteste Anreise: 19.00 Uhr. Die Villa Hohenböken ist ein Anmeldehaus, das Einchecken ist nur zu vereinbarter Uhrzeit möglich.

4. Am Abreisetag müssen die Räumlichkeiten bis 10 Uhr geräumt sein, um uns Gelegenheit zu geben, es für den folgenden Gast wieder herzurichten.

5. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der rechtzeitigen, vorherigen Absprache mit uns.




§ 2 Zahlungsbedingungen

Mit Buchungsbestätigung erhalten Sie eine Rechnung. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung per Überweisung bis spätestens sieben Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristiger Buchung und Überweisung ist der Überweisungsnachweis per E- Mail vor Anreise zuzusenden. Eine Barzahlung bei Anreise ist nur in Ausnahmefällen bei uns bereits bekannten Kunden möglich. Dies gilt auch für Folgebuchungen.


§ 3 Preise

1. Die auf unserer Homepage und in unseren Räumlichkeiten aushängende Preisliste entspricht dem aktuellen Stand. Letztendlich maßgebend ist in jedem Fall der mit uns vereinbarte und bestätigte Preis.

2. Im Mietpreis für Zimmer und Ferienwohnungen ist standardmäßig Bettwäsche enthalten. Alle 21 Tage wird Bettwäsche zum Wechseln zur Verfügung gestellt. Handtücher, Zwischenreinigungen und Bettwäsche können kostenpflichtig hinzu gebucht werden. Zwischenreinigungen nur auf Anmeldung (mindestens drei Tage im Voraus)

Die Küchen unserer Ferienwohnungen und die Gemeinschaftsküchen sind einmalig mit Geschirrtüchern, Wischlappen und Schwamm, Geschirrspülmittel und Müllbeuteln ausgestattet. Die Geschirrtücher und sonstigen wiederverwendbaren Utensilien bleiben Eigentum der Villa Hohenböken.

§ 4 Stornobedingungen

1. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Stornierung wie folgt möglich:
Bis 30 Tage vor Anreisedatum/ Mietbeginn - gebührenfrei
Bis 14 Tage vor Anreise/ Mietbeginn - 50% des Gesamtpreises
Unter 7 Tage vor Anreise/ Mietbeginn - 100% des Gesamtpreises

2. Wir als Gastgeber werden bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei anderweitiger Vergabe des Zimmers hat der verhinderte Gast eventuell nur Differenzen aus dem Vertragsverhältnis zu zahlen.



§ 5 Übernahme und Umgang mit den gemieteten Räumlichkeiten und Haftung

1. Bei Anreise ist der Personalausweis oder ein entsprechendes Ausweispapier mit aktueller Wohnadresse vorzulegen. Die der Villa Hohenböken überlassenen Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben und spätestens sechs Monate nach Abreise des Gastes vernichtet.

2. Der mietende Gast verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, und Gegenstände pfleglich zu behandeln. Sollte doch mal ein Schaden entstehen, hat der mietende Gast dies den Betreibern der „Villa Hohenböken" unverzüglich mitzuteilen. Für einen von dem mietenden Gast verursachten Schaden in den Vertragsräumlichkeiten oder auf dem Vertragsgrundstück oder einem anderen der „Villa Hohenböken“ anderweitig zugefügten Schaden haftet der Gast für die Beseitigung bzw. kommt für die Kosten der Beseitigung in vollem Umfang auf. Dies gilt insbesondere auch für die Beseitigung von übermäßiger Verschmutzung der Räumlichkeiten, das Zurücklassen von Müll und Leergut, Hinterlassenschaften von Unrat, auch Zigarettenkippen auf dem Grundstück. Das Wegwerfen von Zigaretten auf dem Grundstück wird vom Eigentümer direkt mit 10,00 € abgerechnet. Es ist ganzjährig untersagt, auf dem Gelände der Villa Hohenböken offenes Feuer zu entzünden (auch nicht auf dem ehemaligen Lagerfeuerplatz und auch kein Grillen mit Feuer).

3. Es darf keine Wäsche in den Waschbecken oder Duschen der Zimmer gewaschen werden und auch kein Abfall in den Toiletten entsorgt werden (Verstopfungsgefahr). Für die Beseitigung einer Rohrverstopfung kommt der Mieter auf. Es darf keine nasse Wäsche in den Zimmern getrocknet werden (Schimmelgefahr). Dem Gast ist der Waschkeller vor dem Haus (Treppenzugang außen) zugänglich. Hier kann gegen Gebühr (1,00 €/ Stunde) Wäsche gewaschen, maschinell getrocknet oder auf Trockengestellen getrocknet werden. Auch hat der Gast für ausreichend Lüftung von Schlafzimmer und Gemeinschaftsküche zu sorgen: Nach dem Duschen muss zwingend gelüftet werden, eine generelle tägliche Lüftung des Schlafzimmers ist ebenso unablässig. Schimmel in Räumlichkeiten entsteht ausschließlich durch Kondenswasser (Ausdünstungen, Wasserdampf…). Für eine Schimmelbildung in den Räumlichkeiten ist ausschließlich der Gast verantwortlich und hat die Kosten der Entfernung zu tragen.

4. Der Gast verpflichtet sich, angemessen mit der Heizungswärme umzugehen: Beim Lüften wird die Heizung ganz herunter gedreht, bei Abwesenheit wird die Heizung herunter gedreht. Die Kosten verschwenderischen Heizens (z. B. Dauerhaft geöffnetes Fenster bei voller Heizleistung) wird dem Gast separat in Rechnung gestellt.

5. Bei Auszug sind die Räumlichkeiten vom Gast aufgeräumt zu hinterlassen. In den Selbstversorger-Küchen sind Geschirr und sonstige Küchenutensilien abgewaschen und abgetrocknet in die Schränke zurück zu stellen. Geschirrspüler, Kühlschrank und Backöfen/ Mikrowelle sind auszuräumen. Eventuell übrig gebliebene Lebensmittel sind mitzunehmen oder zu entsorgen. Aschenbecher in den Raucherbereichen sind zu leeren. Der Müll ist in den Müllbehältern auf der Etage bzw. im Zimmer zu entsorgen, volle Mülltüten und Altglas sind
sortiert in den Müllbehältern auf dem Grundstück des Gästehauses zu entsorgen. Die Entsorgung von zurück gebliebener Müll, alten Lebensmitteln und Altglas wird dem Gast in Rechnung gestellt.

6. Schlüssel: Bei Anreise wird dem Gast ein Zimmer und ein Haustürschlüssel ausgehändigt. Bei Verlust oder Nicht-Rückgabe bei Auszug fallen folgende Ersatzkosten an:

Für den Zimmerschlüssel: 750,00 € brutto

Für den Haustürschlüssel: 750,00 € brutto

7. Die bundesdeutschen Gesetze zum Immissionsschutz sind zu beachten.

8. Die „Villa Hohenböken" haftet nicht für in der Pension verlorenes Bargeld, Wertsachen etc..

§ 6 Parken auf dem Grundstück der Villa Hohenböken

Es steht eine ausgewiesenee Parkfläche an der Hauptzufahrt der Villa Hohenböken zur Verfügung. Bei Mehrbedarf an Parkplätzen bzw. dem Bedarf an Parkraum für größere LKW wird auf Vereinbarung die Fläche an der östlichen Seite des Grundstückes zugänglich gemacht.

Die Parknischen am Haupteingang und neben dem Saal (Nebengebäude) sind für Mitarbeitende, Betreiber und Lieferanten vorbehalten. Sie können zum kurzfristigen Ausladen genutzt werden, nicht zum dauerhaften Parken.

Es ist nicht gestattet, auf der gepflasterten Zuwegung zum Haus zu Parken. Diese dient unter anderem als Feuerwehrzufahrt und darf keinesfalls blockiert werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig für den Halter bzw. Fahrer entfernt.

§ 7 Haftung Internet- Zugang

Die Villa Hohenböken stellt freien Zugang zu dem Internet via Passwort zur Verfügung. Für eventuelle Ansprüche aus kostenpflichtigen Internet- Diensten, die während des Aufenthalts des Gastes auftreten, übernimmt der Gast die Haftung und hat diese zu tragen.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist 27777 Ganderkesee.
2. Gerichtsstand ist Delmenhorst.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Punkte. Anstelle einer unwirksamen Regelung tritt eine, ihrem Sinne nach möglichst nahe kommende wirksame Regelung.

4. Diese AGB treten am 01.11.2023 in Kraft


 

 

 

Villa Hohenböken

Ammerweg 15
27777 Ganderkesee- Hohenböken

Telefon: +49 (0) 174- 5601317

E-Mail: villa-hohenboeken@ewe.net

AGB Villa Hohenböken

Liebe Gäste, jedes Vertragsgeschäft erfordert Grundlagen. Deshalb hier unsere AGB:

 

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Copyright - Schmidt & Tönjes GbR